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Befrachtungskommission/Adresskommission
Befrachtungskommission/Adresskommission nennt man die Vergütung für die Vermittlung der Charter. Die Vergütung ist in der Regel abhängig von der Charterrate. Die Befrachtungskommission wird beim Abschluss eines Chartervertrages durch Dritte (Makler) fällig. Gelegentlich wird darüber hinaus eine Adresskommission von der Reederei an den Charterer (bei einem internen Broker) gezahlt.
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