|
Home
Zurück
» Glossar
» Sitemap
|
Zweitmarkt
Auf dem sog. Zweitmarkt können Kommanditanteile (z.B. Schiffsbeteiligungen) verkauft oder gekauft werden. Mit Aufbau eines geregelten Zweitmarktes erhöht sich die Fungibilität (Handelbarkeit) von Schiffsbeteiligungen, was lange Zeit nicht möglich war, da es keinen geregelten Zweitmarkt gab. Ergab sich früher das Laufzeitende des Fonds durch den Verkauf des Schiffes und wurde damit von der Mehrzahl der Gesellschafter bestimmt, können Anleger heute individuell über den Verkauf ihres eigenen Anteils am Zweitmarkt selbst bestimmen. Die geschieht entweder über Börsen, Handelsplattformen oder die Emissionshäuser selbst, die beim Verkauf der Anteile behilflich sind.
|
|