Informationsblatt zum Postident-Verfahren
Das seit dem 21. August 2008 gültige Geldwäschegesetz verpflichtet die Treuhand-gesellschaften, Anleger von geschlossenen Fonds zu identifizieren.
Nachfolgend wird die Durchführung der Identitätsprüfung über das sogenannte „Postident-Verfahren“ der Deutsche Post AG beschrieben:
Ablauf des Postident-Verfahrens:
1. Bitte gehen Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie dem beigefügten Coupon (siehe Download pdf-Dokument unten) zu einer Postfiliale.
2. Ein Mitarbeiter der Deutsche Post AG überprüft und erfasst die Angaben auf Ihren Ausweispapieren auf einem bei der Post vorliegenden Formular und bestätigt darauf die Übereinstimmung mit dem Passfoto.
3. Im Anschluss daran bestätigen Sie die Richtigkeit der erfassten Daten auf dem Formular durch Ihre Unterschrift.
4. Das unterschriebene Formular wird von der Deutsche Post AG an die Westfälische Sachwert und Treuhand GmbH zurückgeschickt.
5. Die ausgefüllten und unterzeichneten Beitrittsunterlagen (inkl. des Legitimationsnachweises und des Identifizierungsbogens) müssen Sie bei der Post nicht vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Beitrittserklärung erst angenommen werden kann, wenn die Beitrittsunterlagen vollständig der Westfälischen Sachwert und Treuhand GmbH vorliegen. Dazu gehört auch die Bestätigung der Identitätsprüfung durch die Deutsche Post AG.
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